Baugenehmigung · Baden-Württemberg & Bayern
Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung
In der Region Ulm gelten zwei Bauordnungen: die Landesbauordnung Baden-Württemberg für Ulm und den Alb-Donau-Kreis, die Bayerische Bauordnung für Neu-Ulm und den Landkreis Neu-Ulm. Was wo gilt – mit den genauen Fundstellen.
- Ulm und Baden-Württemberg: Terrassenüberdachungen sind im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche verfahrensfrei. Dachterrassen und ihre Überdachungen sind ausgenommen.
- Neu-Ulm und Bayern: Terrassenüberdachungen sind bis 30 m² Fläche verfahrensfrei.
- In beiden Ländern gilt: Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Bebauungsplan, Abstandsflächen und andere Vorschriften müssen Sie trotzdem einhalten.
- Wintergarten oder Seitenwände: Dann greift die Ausnahme für Terrassenüberdachungen in der Regel nicht mehr.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft gibt das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Der Vergleich auf einen Blick
| Baden-Württemberg | Bayern | |
|---|---|---|
| Gilt für | Ulm, Alb-Donau-Kreis (z. B. Blaustein, Langenau, Erbach), Landkreis Biberach (z. B. Laupheim) | Neu-Ulm, Landkreis Neu-Ulm (z. B. Senden, Elchingen), Landkreis Günzburg |
| Gesetz | Landesbauordnung (LBO) | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Fundstelle | Anhang 1 zu § 50 Abs. 1, Nr. 1 l | Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g |
| Grenze | bis 30 m² Grundfläche | bis 30 m² Fläche |
| Lage | nur im Innenbereich | im Wortlaut nicht eingeschränkt |
| Ausgenommen | Dachterrassen und ihre Überdachungen | Überdachungen mit Seitenwänden (laut FAQ des Bauministeriums) |
| Pergola | verfahrensfrei (Anhang 1 Nr. 8 c), im Außenbereich nur bis 10 m² | in der Regel verfahrensfrei, soweit unbedeutende Anlage (Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 g) |
| Weiter gilt | § 50 Abs. 5 LBO: verfahrensfreie Vorhaben müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen | Art. 55 Abs. 2 BayBO: Anforderungen bleiben unberührt |
Baden-Württemberg
Ulm, Alb-Donau-Kreis, Laupheim
Landesbauordnung Baden-Württemberg, Stand 16.03.2026
Der Anhang 1 der Landesbauordnung zählt auf, welche Vorhaben verfahrensfrei sind. Unter Nr. 1 l stehen „Terrassen und Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche, außer Dachterrassen und ihre Überdachungen“.
Was das konkret bedeutet
- Innenbereich: Vereinfacht gesagt liegt Ihr Grundstück innerhalb eines bebauten Ortsteils oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Wer am Ortsrand oder im Außenbereich baut, sollte vorab das Bauamt fragen.
- 30 m² Grundfläche: Gemessen wird die überdachte Fläche. 6 × 5 m sind genau 30 m², 6 × 5,5 m schon zu viel.
- Keine Dachterrasse: Überdachungen auf einem Flachdach oder einer Garage fallen nicht unter die Ausnahme.
Was trotzdem gilt
Nach § 50 Abs. 5 LBO müssen verfahrensfreie Vorhaben „ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen“. Dazu gehören vor allem der Bebauungsplan, die Abstandsflächen und gegebenenfalls der Denkmalschutz.
Übrigens: Die Änderung der LBO, die am 28.02.2026 in Kraft trat, betraf laut Architektenkammer vor allem Solaranlagen und Verfahrensfristen. Änderungen bei Terrassenüberdachungen nennt das Merkblatt nicht.
Bayern
Neu-Ulm, Senden, Elchingen
Bayerische Bauordnung, Text gültig ab 01.05.2026
In Bayern sind nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g BayBO „Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m²“ verfahrensfrei. Eine Tiefen- oder Höhenbegrenzung nennt die Vorschrift nicht.
Was das konkret bedeutet
- Nur das Dach: Nach der FAQ des bayerischen Bauministeriums, auf die sich ein Architektenbeitrag beruft, fällt nur eine reine Überdachung unter die Ausnahme. Mit Seitenwänden ist es keine Terrassenüberdachung mehr.
- Abstandsflächen beachten: Art. 6 BayBO gilt neben der 30-m²-Ausnahme. Eine Überdachung kann wegen Pfosten, Höhe und Wirkung Abstandsflächen auslösen, besonders nah an der Grundstücksgrenze.
- Anforderungen bleiben: Nach Art. 55 Abs. 2 BayBO entbindet die Verfahrensfreiheit nicht von den übrigen Anforderungen, etwa aus dem Bebauungsplan.
Typische Stolperfallen
Bebauungsplan
Viele Bebauungspläne legen Baugrenzen, Dachformen oder Farben fest. Liegt Ihre Terrasse außerhalb der Baugrenze, kann es trotz 30 m² Probleme geben. Den Plan finden Sie bei Ihrer Gemeinde, oft auch online.
Nähe zum Nachbarn
Überdachungen nahe der Grundstücksgrenze können Abstandsflächen auslösen. Bei Reihen- und Doppelhäusern ist das häufig der Fall. Sprechen Sie früh mit den Nachbarn und klären Sie die Regeln mit dem Bauamt.
Seitenwände nachrüsten
Wer zuerst ein Dach baut und später Glaswände ergänzt, macht aus der Überdachung womöglich einen Wintergarten. Dann ist eine Genehmigung nötig. Klären Sie das, bevor Sie die Wände bestellen.
Checkliste vor dem Bau
- Fläche ausrechnen: Bleibt die Überdachung unter 30 m²?
- Bundesland klären: Baden-Württemberg oder Bayern?
- Bebauungsplan bei der Gemeinde einsehen
- Abstand zur Grundstücksgrenze prüfen, Nachbarn informieren
- Denkmalschutz ausschließen
- Statik für die Schneelastzone Ihres Ortes bestätigen lassen
- Im Zweifel: kurze Anfrage beim Bauamt, bevor Sie bestellen
Häufige Fragen zur Baugenehmigung
Brauche ich in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?
Nein, wenn sie im Innenbereich liegt, höchstens 30 m² Grundfläche hat und keine Dachterrasse überdacht (LBO, Anhang 1 Nr. 1 l). Sie müssen aber Bebauungsplan und Abstandsvorschriften einhalten.
Brauche ich in Bayern eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?
Nein, bis 30 m² Fläche ist sie verfahrensfrei (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g BayBO). Der Gesetzestext nennt keine Bedingung zu Seitenwänden. Werden die Seiten aber geschlossen, sehen Behörden das meist nicht mehr als Terrassenüberdachung an – fragen Sie vorher nach.
Was passiert, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?
Die Bauaufsicht kann einen nachträglichen Antrag verlangen, die Nutzung untersagen oder im schlimmsten Fall den Rückbau anordnen. Zudem drohen Bußgelder. Eine kurze Anfrage vorab ist deutlich günstiger.
Gilt die 30-m²-Grenze für die Dachfläche oder die Terrasse?
Für die Überdachung. Baden-Württemberg spricht von Grundfläche, Bayern von Fläche. Maßgeblich ist also, wie viel Fläche das Dach überdeckt – nicht wie groß die Terrasse darunter ist.
Brauche ich für einen Wintergarten eine Genehmigung?
In der Regel ja, denn die Ausnahmen gelten nur für offene Überdachungen. Mehr dazu auf der Seite zum Kaltwintergarten.
Wo frage ich nach, wenn ich unsicher bin?
Bei der zuständigen Baubehörde. Das ist nicht überall dieselbe: In Ulm die Stadt Ulm, in Neu-Ulm und Laupheim die Stadt selbst (Große Kreisstädte), in Senden und Elchingen das Landratsamt Neu-Ulm, in Blaustein und Erbach das Landratsamt Alb-Donau-Kreis und in Langenau das Baurechtsamt des Verwaltungsverbands Langenau. Die Details stehen auf den Ortsseiten.
Muss eine Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg Abstand zur Grenze halten?
Unter Umständen ja. Die LBO lässt Terrassenüberdachungen bei der Bemessung von Abstandsflächen nur außer Betracht, wenn sie nicht mehr als 1,5 m vor die Außenwand vortreten (§ 5 Abs. 6 Nr. 1 LBO). Übliche Überdachungen sind tiefer. Bei Grenznähe sollten Sie die Situation vorab mit der Baubehörde klären.
Wo reiche ich in Bayern einen Bauantrag ein?
Direkt bei der Bauaufsichtsbehörde (Art. 64 Abs. 1 BayBO) – für Neu-Ulm bei der Stadt, für Senden und Elchingen beim Landratsamt Neu-Ulm. Für eine verfahrensfreie Überdachung bis 30 m² brauchen Sie keinen Antrag.
Genehmigungsfrei planen
Ein Fachbetrieb aus der Region plant Ihre Überdachung so, dass sie zu Bebauungsplan und Grundstück passt.
Quellen
- Landesbauordnung Baden-Württemberg, Anhang 1 (zu § 50 Abs. 1), Stand 16.03.2026
- Landesbauordnung Baden-Württemberg, § 50
- Architektenkammer Baden-Württemberg: Merkblatt 610, Änderung der LBO 2026
- Bayerische Bauordnung, Art. 57 (gültig ab 01.05.2026)
- LBO Baden-Württemberg, § 5 Abstandsflächen
- Bayerische Bauordnung, Art. 64 Bauantrag
- Schels Architektur: Terrassenüberdachung und Wintergarten in Bayern